Präambel
Die Software „MarkStein Publisher Standard Edition“ ist ausschließlich für die private, nicht kommerzielle Nutzung bestimmt. Sie bestätigen mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung, dass Sie die Software „MarkStein Publisher Professional Edition“ oder „MarkStein Publisher Workgroup Edition“ erwerben müssen bzw. erworben haben, wenn Sie das Produkt für gewerbliche Zwecke nutzen wollen.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als „Softwareprodukt“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das Softwareprodukt aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgegeben wurde. Ein Erwerb von Rechten an dem Softwareprodukt selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Softwareprodukt ohne Datenträger in digitaler Form über das Internet oder einen anderen Kanal bezogen haben (Download-Version) oder Sie das Softwareprodukt im Zusammenhang mit einem anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das Softwareprodukt ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt.
2. Umfang der Benutzung
Die MarkStein Software Entwicklungs- und VertriebsGmbH (im Folgenden als „MarkStein“ bezeichnet) gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des Softwareproduktes auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des Softwareproduktes sind ausdrücklich untersagt. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem Softwareprodukt dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses Vertrags zu. Sofern das Softwareprodukt ein Update ist, muss die Übertragung auch alle früheren Versionen des Softwareproduktes umfassen.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des Softwareproduktes bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Original-Datenträgern übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde (auch in Form einer entsprechenden Rechnung oder speziellen Seriennummer) erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des Softwareproduktes zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
Bei Softwareprodukten die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind (Laufzeit-Lizenzen oder sog. „Redistributables“), liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produktbeschreibung oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile des Softwareproduktes bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags.
3. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
– das Softwareprodukt und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Ausnahme stellt hier eine sogenannte Test- oder Shareware-Version des Softwareproduktes dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder in Download-Archiven im Internet ein.),
– das Softwareprodukt abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, von dem Softwareprodukt abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem Softwareprodukt zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen,
– das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.
4. Gewährleistung, Zusicherungen
Das Softwareprodukt wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von MarkStein vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. MarkStein leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz in folgenden Fällen: a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist, b) für den Fall, dass das Softwareprodukt im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist MarkStein nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
5. Haftung
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des Softwareproduktes sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von MarkStein verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
6. Haftungshöhe
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.
7. Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.
Im Rahmen von im Softwareprodukt integrierten Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden eventuell Daten an MarkStein oder dessen Stellvertreter übertragen. Diese Daten enthalten aber keine personen- oder systembezogene Daten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Bereitstellung der Online-Funktionalität erforderlich sind (Produkt-ID, Versionsnummer, Fehlercodes und bei lizenzierten Produkten auch die Seriennummer). Die erfassten Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das Softwareprodukt und zur Verbesserung des Softwareproduktes. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von MarkStein gelöscht.
8. Zahlung
Sofern das Softwareprodukt direkt über MarkStein bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das Softwareprodukt erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages.
9. Händler und Wiederverkäufer
An Händler liefern wir das Softwareprodukt ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das Softwareprodukt zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen MarkStein und dem Händler erforderlich.
10. Rückgaberecht und Gerichtstand
Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechnung) des Softwareproduktes die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installation oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Das Rückgaberecht gilt nicht für elektronisch per Download gelieferte Versionen.
Gerichtsstand ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
11. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen.
Darmstadt, im Januar 2023
MarkStein Software Entwicklungs- und VertriebsGmbH
Riedstraße 2
D-64295 Darmstadt
Tel. +49 (6151) 396870
E-Mail info@markstein.com